Der wichtigste Tipp gleich vorweg: Wer das oben abgebildete Formular per Post zugeschickt erhält, sollte es auf keinen Fall unterschreiben, sondern sofort wegwerfen.

Denn das Formular hat nichts mit der Swisscom oder sonst einer Telefongesellschaft zu tun. Es stammt vielmehr von der Firma B & P Dienstleistungen in Zürich, über die der K-Tipp schon mehrmals negativ berichtet hat (siehe Ausgabe 10/06).

Der Fall der 18-jährigen Ines L. aus Bottighofen TG zeigt, dass heute jedermann damit rechnen muss, dieses Schwindel-Formular zu erhalten. Sie liess ihre Handy-Nummer im Swisscom-Verzeichnis Directories eintragen. Ein paar Wochen später schickte ihr B-&-P-Chef Markus Bortolini das abgebildete Formular. Er kaufe «täglich Adressdaten» ein, sagt Bortolini.


Wer nicht rechtzeitig kündigt, zahlt weiter

Ines L. hat den Vertrag zum Glück nicht unterschrieben. Denn mit ihrer Unterschrift wären ihre Adresse samt Telefonnummer auf www.ch-telefon.ch erschienen. Dieses Internet-Adressenverzeichnis ist komplett unbekannt und völlig wertlos. Trotzdem kostet der Eintrag überrissene 860 Franken im Jahr. Kommt hinzu: Wer nicht drei Monate vor Ablauf kündigt, muss auch für das darauffolgende Jahr zahlen.
Die Abbildung oben zeigt, wie fies Bortolini vorgeht. Im fettgedruckten Satz «Bitte alle Angaben ... überprüfen» erweckt er den Eindruck, der Empfänger habe einen Eintrag gewünscht. Das ist nie der Fall.

Entscheidend ist aber, dass hier deutlich von einem «kostenpflichtigen» Eintrag die Rede ist. Wer trotzdem unterschreibt, wird später nicht vorbringen können, er sei nicht auf die Kosten aufmerksam gemacht worden.

Genau das tun aber unzählige Bortolini-Opfer. Denn der Zusatz «kostenpflichtig» war auf früheren Formularen nicht enthalten, sondern war gut versteckt im Kleingedruckten, wo ihn viele übersehen haben. Juristen sind allerdings der Meinung, dieses hinterhältige Vorgehen sei täuschend gewesen. In dieser Sache laufen etliche Gerichtsverfahren.

(em)